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Sie haben DIE Idee?
Dann behalten Sie die erst mal für sich! Zumindest
bis Sie klar gestellt haben, was eine Veröffentlichung für Konsequenzen
haben könnte. Nicht nur, dass jemand kommt und Ihre Idee nutzt - auch
könnte es sein, dass eine Veröffentlichung beispielsweise einer Erfindung
ein Schutzrecht unmöglich macht. Nicht alle Ideen können vor Nachahmung geschützt werden. In Deutschland sind beispielsweise Geschäftsmodelle, nicht-technische Software und Spiele von Schutzrechten ausgenommen. Im Folgenden möchten wir Ihnen kurz Vorstellen, welche Schutzrechte Sie erlangen können. Die Links innerhalb des Textes bringen Sie zur entsprechenden Glossarerläuterung, Wenn Sie schon eine Vorstellung davon haben, was Sie anmelden möchten, dann können Sie auch sofort auf das Schutzrecht im Submenü klicken. Dort erhalten Sie weitergehende Informationen.
Welches Schutzrecht Sie für Ihre Idee erlangen beziehungsweise anmelden
können, hängt wesentlich von der Art Ihrer Idee ab. Haben Sie
beispielsweise ein Lied komponiert? Dann veröffentlichen Sie es! Am
besten machen Sie einen Mitschnitt, aus dem hervorgeht, wann das Lied zum
ersten mal öffentlich gespielt wurde. Ihre Komposition fällt unter das
Urheberrecht, genau wie andere
Kunstwerke: Literatur, bildende Kunst, wie Skulpturen oder Gemälde, und
technologische Arbeiten, wie beispielsweise Computerprogramme und dieser
Text hier. Zudem gibt es noch den Sortenschutz, der es Ihnen erlaubt, Ihre neue Pflanzenzüchtung schützen zu lassen. Steht nun die Vermarktung Ihres Produktes an, so sollten Sie in Erwägung ziehen, eine Marke anzumelden, um Ihr Produkt hervorzuheben und einzigartig zu gestalten. Eine Marke kann für gegenständliche Produkte genauso angemeldet werden, wie für Dienstleistungen.
Haben Sie noch weitere Fragen, so können Sie gerne
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