IP Takeaway
Home Blog Glossar Meine Idee Recherche Links Kontakt Sitemap
| News |
Glossar![]()
Beruht ein Patent in
seiner Grundlage auf einem älteren Patent, so ist dieses von dem älteren
Patent abhängig. Dies bedeutet, das Patent kann nicht ohne die Zustimmung
des Patentinhabers des älteren Patents benutzt werden.
Während eines Patentanmeldeverfahrens (und während eines
Einspruchsverfahrens gegen das Patent) kann aus der Patentanmeldung ein
Gebrauchsmuster abgezweigt werden. Das Gebrauchsmuster und die
Patentanmeldung müssen Inhaltsgleich sein. Da das abgezweigte
Gebrauchsmuster mit dem gleichen Anmeldedatum wie das Patent geführt wird,
ist eine Abzweigung längstens 10 Jahre (→Gebrauchsmuster)
möglich. Von dieser Möglichkeit wird insbesondere Gebrauch gemacht, wenn
sich das Anmeldeverfahren zieht aber das Schutzrecht durchgesetzt werden
soll.
Datum an dem die notwendigen Anmeldeunterlagen vollständig (!) beim Amt
eingegangen sind. Ein Produkt ist äquivalent zu einem beispielsweise patentrechtlich geschützten Erfindungsgegenstand, wenn dieses durch ähnliche Mittel, wie in den Ansprüchen beansprucht, ausgeführt wird. Bedingung für die Äquivalenz (=erweiterten Schutzbereich) ist, dass das Alternativmittel die gleiche Wirkung hat wie das beanspruchte Mittel und ein Fachmann auf dieses gekommen wäre, ohne erfinderisch zu handeln.
Patent- oder Gebrauchsmusterfähige Erfindung, die ein Arbeitnehmer macht -
auch wenn dies außerhalb der Diensträume und/oder in der Freizeit
geschieht. Die Erfindung muss dem Arbeitgeber sofort gemeldet werden (→Erfindungsmeldung).
Nimmt dieser die Erfindung innerhalb von vier Monaten (Frist!) in
Anspruch, so steht dem Arbeitnehmer eine Vergütung zu, die sich nach der
wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Erfindung und der Stellung des
Erfinders in der Firma richtet. Formale Vorgehensweise zur Feststellung der erfinderischen Tätigkeit. Zuerst wird der nächts kommende Stand der Technik definiert. Danach wird ausgehend von diesem die objektive technische Aufgabe formuliert. Kann ein Fachmann ohne erfinderisches Zutun die Aufgabe beispielsweise aus einer Kombination des nächstkommenden Stands der Technik mit einer weiteren Quelle lösen, ist dies ein Indiz, dass die Erfindung nicht erfinderisch ist. Ausschließlichkeitsrecht (negatives)
→Verbietungsrecht
Jeder hat das Recht darüber
zu bestimmen, ob und in welchem Rahmen ein Bild auf dem man abgebildet
ist, veröffentlicht wird. Ausgenommen sind Personen von öffentlichen
Interesse.
Das © kennzeichnet ein
Werk, dass unter das Urheberrecht fällt (→Urheberrecht).
CreativeCommons ist eine Non-Profit-Organisation, die eine Reihe von
Lizenzverträgen
für kreative Inhalte anbietet. Aber die Jungs und Mädels von CC können das
viel besser erklären :Was
ist CreativeCommons
→Wechselseitige
Lizenz
Beim Deutsche Patent- und Markenamt können Patente, Gebrauchsmuster,
Marken und Geschmacksmuster angemeldet werden. Hier gibt es die
notwendigen Infos:
DPMA
→Geschmacksmuster.
Zusammenhängender Teilbereich des hierarchischen
DNS -Namensraumes.
Alles klar? Infos zum Domainrecht gibt es hier:
domain-recht.de
Wird ein Patent erteilt, so kann binnen einer Frist von drei Monaten
Einspruch gegen die Erteilung erhoben werden. Das Patent wird dann
nochmals unter Berücksichtigung der Einwände der Einsprechenden geprüft.
Nach einem Einspruch kann das Patent unverändert aufrechterhalten,
eingeschränkt aufrechterhalten oder auch vernichtet werden.
Als Erfindung gilt, was vor dem Hintergrund des Standes der Technik sowohl
neu als auch erfinderisch ist. (Vgl. Neuheit, Erfinderische Tätigkeit)
Die erfinderische Tätigkeit ist ein wesentliches Kriterium für die
Patentfähigkeit einer Erfindung. Sie liegt dann vor, wenn die Erfindung
sich nicht einem durchschnittlichen Fachmann - aus dem Gebiet, auf dem die
Erfindung getätigt wurde - in naheliegender Weise aus dem Stand der
Technik ergibt. Für eine
Verneinung der erfinderischen Tätigkeit ist es im Gegensatz zur Neuheit
nicht notwendig, dass ein Einzelvergleich durchgeführt wird. Jedoch ist es
auch nicht zulässig, dass aus einer Fülle von Quellen (Druckschriften)
Mosaikarbeit geleistet wird, um die Erfindung als nahe liegend zu
betrachten (→Neuheit,
→Aufgabe-Lösungs-Ansatz)
→Erfinderische
Tätigkeit
→Arbeitnehemererfindung
Die Erschöpfung ist ein Einwand gegen den Patentinhaber. Der Patentinhaber
hat das Recht seine Erfindung auf den Markt zu bringen oder hierzu eine
Lizenz zu vergeben (sofern keine anderen Rechte dagegen stehen). Ein
Käufer des Produktes, das mit Zustimmung des Patentinhabers in Verkehr
gebracht wurde, muss hingegen nicht nochmals eine Lizenzgebühr für die
Nutzung oder den Weiterverkauf zahlen. Das Schutzrecht wurde mit dem in
Verkehr bringen erschöpft. Die Erschöpfung gilt regional, d.h. dass ein
Produkt, dass in den USA gekauft wurde, nicht ohne Weiteres nach
Deutschland importiert werden darf, wenn in Deutschland ebenfalls ein
Schutzrecht besteht. Allerdings gilt die europäische
Wirtschaftsgemeinschaft im Rahmen der Erschöpfung als ein Land.
Wird ein Schutzrecht erteilt, so kann es Gerichtlich durchgesetzt werden
Der erweiterte europäische Recherchenbericht (EERB) besteht aus dem
Recherchebericht und einer Stellungnahme, ob die Anmeldung und die
Erfindung, die sie zum Gegenstand hat, die Erfordernisse des europäischen
Patentübereinkommens zu erfüllen scheinen. Wird keine Stellungnahme auf
diesen erweiterten europäischen Recerchenbericht abgegeben, so beinhaltet
der Prüfungsbescheid lediglich ein Verweis auf die Stellungnahme des EERB.
→
Zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt
Hier gibt's den Link dazu:
EPÜ
Recht in den meisten Länder: Wer zuerst Anmeldet, der hat das Vorrecht auf
das Patent. Relevant in der Frage der Neuheit
US-Amerikanisches Recht: Derjenige der nachweisen kann, dass er die
Erfindung zuerst getätigt hat (bspw. durch Laborbücher), hat das Vorrecht
auf das Patent. Relevant in der Frage der Neuheit
Technisches Schutzrecht. Notwendige Bedingungen sind: Neuheit,
erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit. Im Gegensatz zu
Patenten kann durch ein Gebrauchsmuster kein Verfahren und keine
biotechnologischen Erfindungen geschützt werden. Weitere Wesentliche
Merkmale sind:
Offenbart ein Patent ein Staatsgeheimnis, so wird dieses als Geheimpatent
in einer besonderen Rolle geführt. Sollten dem Erfinder bzw. dem Inhaber
hierdurch wirtschaftliche Verluste entstehen, so hat dieser Anspruch auf
Entschädigung.
Schutzrecht, dass sich ausschließlich auf die ästhetische Gestaltungsform
(Form, Design, Farbe) bezieht. Bedingungen für die Rechtswirksamkeit eines
Geschmacksmusters sind
Schutzrecht auf dreidimensionale Strukturen (sog. Topographien) von
Halbleiterbauteilen.
Kennzeichen sind im juristischen Sprachgebrauch alle Zeichen, insbesondere
Wörter, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Gesten, Hörzeichen,
dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form oder sonstige
Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen, die
geeignet sind, Personen, Gegenstände oder Handlungen von anderen zu
unterscheiden.
Hier gibt es eine Liste mit den
Länderkürzel der WIPO.
Eine Marke – früher auch unter dem Begriff Warenzeichen bekannt – ist ein
besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das dazu dient, Waren oder
Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren und Dienstleistungen anderer
Unternehmen zu unterscheiden. Häufig werden Marken mit einem ® (wenn die
Marke amtlich registriert, d. h. in einem zumindest nationalen
Markenverzeichnis erfolgreich registriert wurde) oder ™ (trademark – sagt
jedoch nichts über den Status einer Registrierung, lediglich über den
Einsatz der Marke im Geschäftsverkehr aus) gekennzeichnet. Eine Marke, die
nicht zu einem Produkt sondern zu einem Dienst gehört, heißt Service Mark,
Kennzeichen
℠.
(Quelle:
Wikipedia:Marke (Rechtsschutz) )
Eine Erfindung gilt dann als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik
gehört (§3 Abs. 1.1 PatG;
Art. 54(1) EPÜ ). Jedoch gibt es
unterschiede in der Auslegung der Neuheit bei den einzelnen Patentämtern.
So gilt beim EPA der absolute Neuheitsbegriff: Die Merkmale eines
Anspruches sind genau dann neu, wenn es keinen identischen Stand der
Technik gibt. Beim DPMA ist hingegen die relative Neuheit maßgeblich,
wobei auch ein implizites Hervorgehen der Merkmale eines Anspruches aus
dem Stand der Technik neuheitsschädlich ist.
Eine Nichtigkeitskage (im Patentrecht) zielt auf die Beseitigung eines
wirksam erteilten Patentes nach Ablauf der Einspruchsfrist.
Inhalt eines Patents oder Gebrauchsmusters. Die offenbarte technische
Lehre darf nach der Anmeldung nicht mehr erweitert werden. Sprich, es
dürfen nach der Anmeldung keine weiteren Merkmale hinzugefügt werden.
Werden im Rahmen einer Folgeanmeldung weitere Merkmale hinzugefügt, so
handelt es sich um eine unzulässige Erweiterung der ursprünglichen
Offenbarung. Für diese Merkmale gilt somit nicht das Prioritätsdatum. Zur
Offenbarung gehören Ansprüche, Beschreibung und Figuren, jedoch nicht die
Zusammenfassung (Abstract).
→Veröffentlichung
Technisches Schutzrecht. Notwendige Bedingungen sind: Neuheit,
erfinderische Tätigkeit, Technizität und gewerbliche Anwendbarkeit. Im Gegensatz zu
Gebrauchsmustern kann durch ein Patent auch ein Verfahren und
biotechnologische Erfindungen geschützt werden. Weitere wesentliche
Merkmale sind:
Ein Patentanwalt berät und vertritt Mandanten im Bereich des gewerblichen
Rechtschutzes. Dieser hat idR. ein technisches Studium und eine
juristische Zusatzausbildung absolviert. Wikipedia:
Patentanwalt.
Ein Patent wird erteilt, wenn dieses neu, erfinderisch und gewerblich
anwendbar ist. Zwischen Anmeldetag und Erteilung des Patents können
zwischen 1,5 und 3 Jahren vergehen
→Bundespatentgericht
Nicht rechtmäßige Nutzung der techniuschen Lehre eines Patentes. Die
vorsätzliche Patentverletzung gemäß
§ 142 Abs. 1 PatG eine Straftat.
Die Priorität ist die Erstanmeldung einer Patentfamilie. Innerhalb von 12
Monaten nach dem Anmeldungsdatum der Erstanmeldung können weitere
Anmeldungen (beispielsweise im Ausland) vorgenommen werden, ohne dass
diesen Stand der Technik entgegengehalten wird, der neuer als die
Erstanmeldung ist.
Unter dem Prioritätsdatum versteht man den Anmeldetag des oder der
Patent/e deren Priorität in Anspruch genommen wurde.
Der Prüfungsbescheid ist eine schriftliche Stellungnahme der
Prüfungsstelle des Amtes zur voraussichtlichen Patentfähigkeit der
Anmeldung. Es handelt sich nicht um eine abschließende Feststellung,
sondern es kann eine Stellungnahme innerhalb einer vom Amt gesetzten Frist
eingereicht werden, die ggf. zur Klärung von Sachverhalten dient. Auch
können die Ansprüche noch im Rahmen der ursprünglichen Offenbarung
geändert werden, um zu einer Patenterteilung zu gelangen.
... muss man sein, um Erfindungen zu machen ;-)
→Marke
Unter einer Raubkopie versteht man eine Kopie eines Mediums, das illegal
angeferitigt oder verbreitet wird.
Suche nach was auch immer ...
Der Recherchenbericht ist ein stichpunktartiger Bericht über den vom
Prüfer aufgefundenen Stand der Technik. In der Regel besteht keine Frist
zur Stellungnahme auf diesen.
Ein (Schutz-)Recht das auf keiner rechtlichen Grundlage beruht.
Beispielsweise ein erteiltes Patent (=Verbietungsrecht), das
beispielsweise aufgrund mangelnder Prüfung trotz mangelnder
Patentierbarkeit erteilt wurde. Wird ein Scheinrecht durchgesetzt, so
drohen dem vermeintlichen Rechteinhaber Schadensersatzklagen.
→Marke
Der Sortenschutz ist ein Schutz auf Pflanzenzüchtungen. Hierzu müssen
folgende Kriterien erfüllt werden:
→Marke
Firmen, die sich darauf spezialisiert haben, Patentverletzungsklagen oder
Abmahnungen durchzusetzen.
→Halbleiterschutz
Das Urheberrecht bezeichnet den Schutz eines Werkes für seinen Urheber.
Urheber ist nach deutschem Recht immer eine natürliche Person, die somit
-selbst wenn das Werk im Auftrag des Arbeitgeber angefertigt wurde- alle
Urheberrechte an dem Werk besitzt (vertragliche Vereinbarungen
ausgenommen). Siehe hierzu auch
folgenden Beitrag.
Bei Patenten und Gebrauchsmustern handelt es sich ausschließlich um ein
Verbietungsrecht. Es wird dem Inhaber durch die Erteilung nicht
automatisch gestattet, die geschützte Erfindung zu verwenden. So sind die
entsprechenden Gesetze des jeweiligen Landes und ggf. Schutzrechte anderer
zu achten (siehe auch abhängiges Patent). Das Verbietungsrecht räumt dem
Rechteinhaber somit lediglich das Recht ein, einem Dritten zu verbieten
das geschützte Produkt zu verwenden, produzieren und/oder zu verkaufen.
→Patentverletzung
Ein Patent wird 18 Monate nach der Anmeldung veröffentlicht. Ein
Gebrachsmuster nach etwa 3 Monaten,außer es wird der Veröffentlichung
widersprochen - dann wird das Gebruchsmuster ebenfalls erst nach 18
Monaten veröffenlicht.
→Marke
→Cross
Licencing
Um
Mandanten (nicht die eigene Firma) vor dem Europäischen Patentamt
vertreten zu können, ist eine besondere Qualifikation notwendig. Hierzu
muss man jedoch kein nationaler Patentanwalt sein, vielmehr muss eine
Qualifikation auf einem technisch/wissenschaftlichen Gebiet vorliegen und
eine gewisse Berufserfahrung im Patentwesen vorhanden sein, bevor man zur
Prüfung zugelassen wird.
|
|